EU Neuwagen
Wenn es um den Kauf
von Neuwagen geht, dann kommt in den meisten Fällen auch das
Thema EU Neuwagen auf den Tisch.
Diese aus dem EU-Ausland importieren Autos bringen in den
meisten Fällen eine enorme Preisersparnis von bis zu 30% für den
Käufer. Und auch, wenn beim
Reimport nach Deutschland die Mehrwertsteuer und Importkosten
anfallen, so lohnt sich doch die Differenz zum Verkaufspreis
hierzulande.
So ist die Ersparnis
trotz bei der Einfuhr anfallender Steuer und Importkosten noch
immer vergleichsweise hoch. Allerdings sollte man beim Kauf
eines EU Neuwagen darauf achten, auch wirklich an einen seriösen
Händler zu geraten. Bei weniger seriösen Geschäften kann es
passieren, dass Sie für Ihren Neuwagen schon vorab eine
Anzahlung leisten sollen oder auch im Nachhinein vorher
verschwiegene Kosten wie beispielsweise Überführungsgebühren
anfallen.
Ein weiterer Faktor, den man nicht außer Acht lassen sollte, ist
die Tatsache, dass es in unterschiedlichen Ländern auch ganz
unterschiedliche Vorstellungen davon gibt, welche Ausstattung zu
einem Neuwagen gehört. So variieren je nach Herkunftsland
natürlich auch die Ausstattungspakete der EU Neuwagen.
Natürlich gibt es
auch die Möglichkeit, einen Neuwagen selbst im Eu Ausland
einzukaufen, aber wenn man mit diesem Gedanken spielt, um eine
noch höhere Ersparnis zu erreichen, so sollte man sich im
Vorfeld genau über alles informieren, was dabei zu beachten ist
und sich auch darüber im Klaren sein, dass ein solcher
Neuwagenkauf mit einigem Aufwand verbunden ist. Insofern ist es
immer eine Überlegung wert, den Kauf doch über einen
entsprechenden Händler abzuwickeln und sich diesen Aufwand
zusparen, denn so hoch ist der Verlust bei Ihrer Ersparnis
nicht, dass es sich nicht lohnen würde, den bequemeren Weg zu
wählen.
Vorraussetzungen
für die Einfuhr von EU Neuwagen
Laut Information des
Straßenverkehrsamtes sind zur Einfuhr eines EU Neuwagen folgende
Unterlagen von Nöten:
-
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
-
Kaufvertrag /
Originalrechnung
-
Ausgefüllte
Versicherungsbestätigung
-
Personalausweis
oder Reisepass des zukünftigen Halters
-
Vollmacht und
Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des
Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des
Bevollmächtigten
-
Bei
Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung
-
Bei
Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider
Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des
Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
(Quelle:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/importieren-von-eu-neuwagen)
Unterschied EU
Neuwagen und Reimport
Grundsätzlich gibt
es, was das Fahrzeug an sich betrifft, keinen Unterschied
zwischen einem EU Neuwagen und einem Reimport. Die
unterschiedliche Namensgebung rührt liegt lediglich daher, dass
der Reimport über einen in Deutschland ansässigen Händler aus
dem Ausland importiert wird, um dann hier an Kunden
weiterverkauft zu werden.
Übrigens:
Nach deutscher Rechtssprechung ist ein Neuwagen ein Auto, das
noch nicht zugelassen war und keine bzw. keine von ihrer
Herkunft her unklare Zahl an Kilometern vorliegt. Außerdem darf
es nicht länger als ein Jahr gestanden haben und muss frei von
Standschäden sein.
Die Garantieleistungen sehen, beim Import durch einen Händler
ebenso wie beim Eigenimport so aus, dass jede deutsche
Vertragswerkstatt verpflichtet ist, Garantieleistungen zu
übernehmen, auch wenn das Fahrzeug ein EU Neuwagen ist und
reimportiert wurde. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der
Käufer die entsprechenden korrekt ausgefüllten
Garantieunterlagen vorweisen kann.
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